Der Integrations-fachdienst (IFD)

Beraten. Vermitteln. Begleiten.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) stehen Menschen mit einer psychischen, hirnorganischen und/oder neurologischen Behinderung, Menschen mit einer kognitiven Einschränkung, mit einer Behinderung im Hören oder Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung. Der IFD berät und informiert diesen Personenkreis in herausfordernden Arbeitssituationen, bei Fragen zu technischen und/oder organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und vermittelt bei Bedarf entsprechend weiter.
Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeber:innen, Vorgesetzte und Kolleg:innen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.

Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeber:innen sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung.
Der Integrationsfachdienst handelt im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und anderer Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung u. a.).
Zum Kontakt
Drei Frauen sitzen an einem Tisch und diskutieren.
Grünes Logo des IFD
LWL Collage von verschiedenen Tätigkeiten der IFD

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zu Zielgruppen und Tätigkeitsschwerpunkten sowie die jeweiligen Ansprechpersonen. 

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Für Menschen mit seelischer Behinderung bedeutet die Teilhabe am Arbeitsleben häufig eine große Herausforderung. Nicht selten verlieren sie durch die Folgen ihrer Erkrankung und die damit verbundenen, teils langwierigen Behandlungszeiten ihren Arbeitsplatz und/oder sie haben Probleme, einen neuen zu finden. Hinzu kommen in vielen Fällen zusätzliche Belastungsfaktoren wie sozialer Rückzug, finanzielle Probleme, fehlende ambulante psychiatrische und/oder psychologische Versorgung sowie die Angst vor Stigmatisierung.

Die Fachkräfte des IFD aus dem Bereich Übergang Psychiatrie sind speziell zu psychiatrischen Behinderungsbildern sowie deren Auswirkung auf die Teilhabe am Arbeitsleben ausgebildet. Sie leisten kurzfristige Krisenintervention und sind dafür da, Betroffene in vielen Belangen zu unterstützen und zu begleiten. Ziel ist die Klärung einer beruflichen Perspektive sowie die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Auch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bleibt der IFD in der Phase der Stabilisierung an der Seite seiner Klient:innen.
Für Menschen mit seelischer Behinderung bedeutet die Teilhabe am Arbeitsleben häufig eine große Herausforderung. Nicht selten verlieren sie durch die Folgen ihrer Erkrankung und die damit verbundenen, teils langwierigen Behandlungszeiten ihren Arbeitsplatz und/oder sie haben Probleme, einen neuen zu finden. Hinzu kommen in vielen Fällen zusätzliche Belastungsfaktoren wie sozialer Rückzug, finanzielle Probleme, fehlende ambulante psychiatrische und/oder psychologische Versorgung sowie die Angst vor Stigmatisierung.

Die Fachkräfte des IFD aus dem Bereich Übergang Psychiatrie sind speziell zu psychiatrischen Behinderungsbildern sowie deren Auswirkung auf die Teilhabe am Arbeitsleben ausgebildet. Sie leisten kurzfristige Krisenintervention und sind dafür da, Betroffene in vielen Belangen zu unterstützen und zu begleiten. Ziel ist die Klärung einer beruflichen Perspektive sowie die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Auch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bleibt der IFD in der Phase der Stabilisierung an der Seite seiner Klient:innen.
Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, wissen oft nicht, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können. Wie findet man Auszubildende bzw. Bewerber:innen mit Behinderung? Welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden? Welche betrieblichen Voraussetzungen bestehen? Gibt es spezielle Regelungen im Bereich Ausbildung? Wie sieht es mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch verschiedene Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Integrationsamt etc.) aus?

Um Fragestellungen wie diese zu klären, wurde ein flächendeckendes Netz von 21 Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA) geschaffen. Die EAA-Fachberater:innen sind bei insgesamt 10 Integrationsfachdiensten und elf regionalen Kammern angesiedelt. Sie verfügen über die gebündelten Informationen zu den genannten Belangen und verstehen sich als Lots:innen, die interessierte Arbeitgeber:innen durch den Bürokratiedschungel weisen. Sie bereiten individuell und unbürokratisch den Weg zu den richtigen Ansprechpersonen und zeigen die vielfältigen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auf.

Dieses Angebot ist ein weiterer Baustein, um die Inklusion im Arbeitsleben zu fördern. Das Ziel ist es, Arbeitgeber:innen auf dem Weg in eine möglichst auf Dauer angelegte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu begleiten. Die EAA-Fachberater:innen sind regional sehr gut vernetzt und unterstützen bei der Suche nach geeigneten Bewerber:innen für offene Stellen.
Menschen mit Behinderungen haben im Arbeitsalltag oftmals besondere Herausforderungen zu meistern. Körper- oder Sinnesbehinderungen erfordern bestimmte technische Anpassungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte mit psychischen, kognitiven, hirnorganischen oder neurologischen Behinderungen stehen eher vor unsichtbaren Barrieren. Arbeitgeber:innen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten und Formen der Unterstützung es gibt, um die Arbeitsumgebung behinderungsbedingt zu optimieren.

An diesem Punkt setzt die Inklusionsbegleitung des Integrationsfachdienstes (IFD) an. Je nach Art der Behinderung kümmern sich spezialisierte Fachkräfte um Beschäftigte mit ihren behinderungsspezifischen Bedarfen und deren Arbeitgeber:innen. Sie verstehen sich als Lotsen, die ihre Klient:innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit den individuellen Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz begleiten.

Ziel der Inklusionsbegleitung ist stets, die jeweilige Situation zu verbessern, das berufliche Umfeld behinderungsspezifisch anzupassen und die Klient:innen im Kontext der Selbstbestimmung zu unterstützen. Allen Beschäftigten mit einer Behinderung soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und gesichert werden. Die Fachkräfte des IFD kennen sich auch mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus und können die Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen entsprechend beraten.
Im Rahmen dieser betrieblich durchgeführten Maßnahme können Sie sich langsam auf die Anforderungen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit vorbereiten. Im Zuge eines individuellen Coachings suchen wir mit Ihnen nach einem passgenauen Praktikumsplatz in einem Betrieb und berücksichtigen dabei Ihre Fähigkeiten und gesundheitlichen Möglichkeiten.

Während der 6- bis 12-monatigen Maßnahme haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld und werden individuell unterstützt und beraten.
Vorraussetzungen:
Rehabilitand:in der Deutschen Rentenversicherung
Psychische oder psychosomatische Erkrankung
Menschen, die Opfer einer Gewalttat wurden, leiden danach häufig an den seelischen Folgen wie zum Beispiel einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Nicht selten ist das mit einer (vorübergehenden) Erwerbsunfähigkeit und den entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Die Betroffenen benötigen fachkundige Hilfe, sich im Berufsleben wieder zurechtzufinden.

Auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) bieten die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) traumatisierten Menschen individuelle Beratung und Begleitung an. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen den Weg in die bisherige Berufstätigkeit zu gestalten oder einen geeigneten Arbeitsplatz auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Auch Maßnahmen zur Umschulung oder Aus- und Weiterbildung können eine individuelle Lösung sein.

Bei der psychosozialen Begleitung von Gewaltopfern geht es auch darum, die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen zur Selbsthilfe zu stärken. Die speziell geschulten Fachkräfte des IFD vermitteln ihnen die Fähigkeit, den Schritt zurück ins Erwerbsleben zu gestalten und darüber Teilhabe am Arbeitsleben zu erleben.
Unterstützung für Rehabilitierende
Menschen, die eine längerfristige Erkrankung hinter sich haben und auf dem Wege der Besserung sind, werden bei der Suche nach einem leistungsgerechten Arbeitsplatz von den Fachkräften des Integrationsfachdiensten (IFD) umfassend unterstützt.

Im Erstgespräch wird zunächst gemeinsam geklärt, welche Serviceangebote die passenden sind. Unter Berücksichtigung der individuellen gesundheitlichen Situation erstellt die IFD-Fachkraft ein Neigungs- und Interessenprofil. Auf dieser Grundlage entwickelt sie gemeinsam mit dem/der Betroffenen eine realisierbare berufliche Perspektive. Wenn die berufliche Zielrichtung geklärt ist, helfen die IFD-Fachkräfte bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz. Dazu gehört insbesondere die Erstellung einer Bewerbung, die zum/zur Rehabilitierenden und dem Stellenprofil passt. Wenn es dann mit der Einstellung geklappt hat, stehen die IFD-Fachkräfte ihren Klient:innen auch während der Einarbeitungszeit mit Rat und Tat zur Seite.
Beratung von Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen, die Arbeitsplätze mit Rehabilitierenden besetzen möchten, finden bei den Fachkräften des IFD individuelle Beratung.
Zum Serviceangebot gehört das Matching der Stellenprofile mit den Leistungsprofilen der Bewerber:innen. So kommt zusammen, was zusammengehört.
Zudem informieren die IFD-Fachkräfte über konkrete Förderungsmöglichkeiten und sind bei der Antragsstellung behilflich. Und falls gewünscht, bieten sie auch nach der Arbeitsaufnahme ihre unterstützende Begleitung an.
Jugendliche mit einer (Schwer-)Behinderung, die von der Schule auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, können sich auf die Unterstützung des Integrationsfachdienstes (IFD) verlassen. Für sie gibt es das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt).

Junge Menschen mit einer Behinderung werden in der Phase ihrer beruflichen Orientierung besonders unterstützt. Die Begleitung beginnt im drittletzten Schulbesuchsjahr bzw. bei Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen, mit Beginn der Berufspraxisstufe. Los geht es mit einer Potenzialanalyse, später können die Jugendlichen in verschiedene Berufsfelder hineinschnuppern und Praktika auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt machen. Außerdem nehmen die Schüler:innen an Trainings teil, zum Beispiel Kommunikationstrainings oder Trainings, um arbeitsrelevante soziale Kompetenzen zu erlernen. Im letzten Schulbesuchsjahr werden sie bei dem Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt individuell begleitet.

Die Fachkräfte des IFD begleiten die Jugendlichen während des gesamten Prozesses. Sie tauschen sich eng mit allen Beteiligten aus, mit den Schüler:innen, den Erziehungsberechtigten, den Schulen, der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeber:innen. Ziel ist es, nach der Regelschulzeit einen nahtlosen und passgenauen Anschluss an das Berufsleben zu erarbeiten und den Jugendlichen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Weitere Informationen zu KAoA-STAR finden Sie hier.

Weitere Angebote zur Beruflichen Eingliederung

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Eine Arbeitsgelegenheit kann eine gute Einstiegsmöglichkeit (zurück) ins Berufsleben sein und dient der individuellen Förderung und Stabilisierung. Wir kooperieren mit verschiedenen Betrieben in Münster, wo Sie in unterschiedlichen Aufgabenfeldern je nach Wünschen und Fähigkeiten bis zu einem Jahr eingesetzt werden können. Die Arbeitsgelegenheiten werden durch unsere Mitarbeiterinnen eng begleitet.
Rahmenbedingungen:
Einsatz von 15-20 Wochenstunden
1,50€/Stunde zusätzlich zum Alg-II-Bezug
Erstattung der Fahrtkosten ab drei km Entfernung zum Einsatzort
Arbeitsfelder:
Seniorenbegleitung
Archiv/Bibliothek
Bürotätigkeit
Garten/Naturschutz
Hausmeistertätigkeiten
Tontechnischer Bereich
Wäscherei
Voraussetzungen:
Arbeitslosengeld-II-Bezug
Psychische Erkrankung oder Suchterkrankung
Wohnsitz in Münster
Zum Kontakt
Im Rahmen dieser betrieblich durchgeführten Maßnahme können Sie sich langsam auf die Anforderungen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit vorbereiten. Im Zuge eines individuellen Coachings suchen wir mit Ihnen nach einem passgenauen Praktikumsplatz in einem Betrieb und berücksichtigen dabei Ihre Fähigkeiten und gesundheitlichen Möglichkeiten.

Während der 6- bis 12-monatigen Maßnahme haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld und werden individuell unterstützt und beraten.
Vorraussetzungen:
Rehabilitand:in der Deutschen Rentenversicherung
Psychische oder psychosomatische Erkrankung
Unser Fallmanagement zielt darauf ab, Sie beim Übergang aus der psychosomatischen Rehabilitation zurück in das Erwerbsleben zu begleiten. Mit Ihnen zusammen möchten wir Ihre berufliche Wiedereingliederung erreichen.
Beispiele für unsere Unterstützung:
entlastende Gespräche
Unterstützung bei der Lösung von Problemen am Arbeitsplatz
Unterstützung bei der Beantragung weiterer Maß­nahmen
Entwicklung einer beruflichen Perspektive und Un­terstützung bei Bewerbungen
Unterstützung bei der Umsetzung der in der Reha er­arbeiteten Ziele
Hilfe bei der Suche nach therapeutischer Unterstüt­zung
Wie läuft das ab?
Einleitung: Die Teilnahme am Fallmanagement wird durch den behandelnden Arzt der Reha-Einrichtung empfohlen
Dauer: 15 Stunden Begleitung innerhalb eines Zeit­raums von 16 Wochen (eine Verlängerung ist im Ein­zelfall möglich)
Beginn: Erstgespräch i. d. R. noch während Ihres Auf­enthalts in der Reha-Klinik
Kosten: Die Kosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen getragen

Die Begleitung erfolgt in der Regel im Rahmen eines persönlichen Kontaktes. Personen aus Ihrem Arbeits­umfeld und Ihrer Familie können bei Bedarf hinzuge­zogen werden, ebenso Ihr Arzt/Ihre Ärztin. Die Gespräche sind vertraulich. Nur mit Ihrem ausdrückli­chen schriftlichen Einverständnis sprechen wir mit Dritten

Das Fallmanagement nach psychosomatischer Reha ist ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.
Wir unterstützen Sie bei der Arbeitssuche auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und suchen mit Ihnen nach Arbeitsstellen, die Sie mit Ihren Voraussetzungen gut bewältigen können. Wir überprüfen in einem Praktikum, ob der Betrieb und der Arbeitsplatz mit seinen Anforderungen für Sie passgenau ist und beraten Sie und den Betrieb bei diesem Prozess.
Vorraussetzungen:
Wenn eine Erkrankung schon länger als sechs Monate vorhanden ist, mit Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen und schwerbehinderte Menschen
Aktivierungsgutschein der Agentur für Arbeit Ahlen/Münster oder des Jobcenter Münster
Gruppenfoto der Mitarbeiter
Das Team des IFD Münster

Markus Becker

Kontaktperson im Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienst
Dahlweg 112
48153 Münster
Tel. 0251 986289-30
Fax 0251 986289-15
ifd@​fsp-muenster.de
Porträt Markus Becker IFD

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